DVF HAMBURG / 10. LEINWANDFESTIVAL 2024

Ausschreibung / Teilnahmebedingungen

Veranstalter
Deutscher Verband für Fotografie e.V. Landesverband Hamburg
Stefanie Matthiesen
Tel. 040 - 325 11 503
E-Mail vorsitzender@dvf-hamburg.de
www.dvf-hamburg.de

Ausrichter
Club        Fotoclub Hamburg
Name      Stefanie Matthiesen
Anschrift Reinbeker Redder 105A
                 21031 Hamburg
Mail        vorsitzender@dvf-hamburg.de


Teilnahmeberechtigung:
Das Leinwandfestival 2024 ist ein offener Wettbewerb für Teilnehmer aus ganz Deutschland, auch ohne Mitgliedschaft im DVF.


Präsentation und Preisverleihung:
Sonnabend 07.12.2024, 15:00 Uhr
Langhein-Kate
in Poppenbüttel,
Schulbergredder 5, 22399 Hamburg

Einsendezeitraum: 01.09. bis 07.10. 2024


Einsendung:
Per „WeTransfer“ an wettbewerb@dvf-hamburg.de
Die Werke und die Bildliste bitte gemeinsam senden mit dem Betreff: LWF 2024, Vor- und Nachname

Teilnahmegebühren (für Fotografen aller Altersklassen):

  • Einzelbilder 15 € (inkl. 5 € Schutzgebühr Katalog)                    
  • Bilder und Serien 20 € (inkl. 5 € Schutzgebühr Katalog)
  • AV-Schauen 20 € (inkl. 5 € Schutzgebühr Katalog)
  • Einzelbilder, Serien und AV-Schauen 30 € (inkl. 5 € Schutzgebühr Katalog)


Zahlung an:
Die Bezahlung der Teilnahmegebühr erfolgt ausschließlich per Überweisung an:
Deutscher Verband für Fotografie e.V.
Postbank Hamburg
IBAN   DE47 2001 0020 0001 5632 06
BIC     PBNKDEFF
Stichwort: LWF 2024 und Name des Einsenders.
Einsendungen ohne oder mit unzureichender Teilnahmegebühr werden von der Jurierung ausgeschlossen.

Ausstellungsgruppen:
A
   digitale Einzelfotos (themenfrei)
S    digitale Fotoserie (themenfrei)
Serien werden auf einer Bilddatei als freigestaltetes Tableau eingereicht, das aus mind. 3 - max. 6 Bildern besteht. Ein Tableau gilt als ein Werk.
AV digitale Audiovisions-Schauen.
Es können bis zu 6 Einzelbilder plus 3 Serien plus 3 Schauen eingereicht werden, aber auch jede Disziplin für sich allein. Bereits angenommene oder ausgezeichnete Bilder/Serien/Schauen aus vorherigen LWF-Wettbewerben sind ausgeschlossen.


Dateiformat (JPG)
Bilddateien in RGB/8 Bit mit eingebundenen ICC-Profilen sRGB oder AdobeRGB_1998.
Bildgröße: Kurze Bildseite mindestens 2400 Pixel.
Dateigröße: Nicht größer als 8 MB pro Datei.


Digitale-AV-Schauen: Freies Thema.
Pro Autor/Autorenteam max. 3 Werke als selbstlaufende EXE- oder Video, ideale Auflösung Bildbreite 1920 Pixel, Laufzeit bis 10 Min (+-).
In Stumpfl-Schauen ist am Ende ein Resetmarker zu setzen. Bei EXE-Präsentationen ist darauf zu achten, dass die Wiedergabe ohne Pause automatisch startet und endet.
Alle Schauen bitte ausreichend komprimieren.
Die AV-Schauen sollten auf einen Windows-PC abspielbar sein. Für die Präsentation im Katalog sollte ein aussagekräftiges Bild beigefügt werden. Die AV-Schauen werden nur auf der Vernissage präsentiert und nicht im Internet.


Dateienkennzeichnung:
A
für Einzelfoto,
S für Fotoserie,
AV für Audiovisions-Schauen,
danach Bildnummer, Vorname, Name und Bildtitel jeweils durch Unterstrich getrennt.
Beispiel 1: A1_Fred_Muster_Bildtitel.jpg
Beispiel 2: S1_Fred_Muster_Serientitel.jpg
Beispiel 3: AV1_Fred_Muster_AV-Titel.exe
Unterstriche bitte unbedingt setzen!

Bildliste **
Diese ist von allen Autoren auszufüllen und der Sendung beizufügen.
** die Bildliste wird auf der Homepage des DVF Land Hamburg bereitgehalten. Nur diese ist zu benutzen.

Haftung:
Der ausrichtende Fotoclub verpflichtet sich, die eingereichten Werke mit größter Sorgfalt zu behandeln. Für Beschädigung oder Verlust wird jedoch keine Haftung übernommen.


Jury:
Die Jury wird vom Vorstand des DVF-Hamburg berufen. Das Urteil der Jury ist nicht anfechtbar. Die Jurierungsergebnisse werden auf der Homepage und im Ausstellungskatalog bekannt gegeben. Die Jurierung ist nicht öffentlich. Beobachter sind nur mit Zustimmung der Landesvorsitzenden zugelassen.

Wertung/Auszeichnung:
Das Jurorenteam wird aus vier Personen bestehen, zwei Foto-Juroren und zwei AV-Juroren, die gemeinsam alle Kategorien für sich bewerten.
Es werden ca. 25 % +/- 5% der eingereichten Werke angenommen und maximal können 8 % der angenommenen Werke mit Urkunden und 4 % mit Medaillen prämiert werden.
Zusätzlich können Sachpreise von verschiedenen Sponsoren vergeben werden.


Reproduktionsrecht:
Mit der Einsendung erkennt der Autor folgende Vereinbarung an: Die angenommenen Fotos dürfen vom DVF ausschließlich im Rahmen der Berichterstattung über diese Veranstaltung im Katalog, in Zeitschriften, im Internet, auf Datenträgern und in Tageszeitungen sowie bei Ausstellungen unter Nennung des Urhebers unentgeltlich genutzt und veröffentlicht werden.

Darüber hinaus dürfen die angenommenen Werke in allen DVF-eigenen Medien (dazu gehört auch die Verwendung auf Datenträgern und DVF-Websites) zu Werbungs- und Schulungszwecken verwendet werden. Beschränkt auf die vorgenannten Verwendungen überträgt der Einsender dem DVF das Veröffentlichungs-, Nutzungs- und Reproduktionsrecht. Ein Honoraranspruch resultiert hieraus nicht. Jede weitere Verwendung darüber hinaus, insbesondere jegliche Verwertung oder Weiterverwertung durch Dritte, bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Autors.
Ausnahme: Die AV-Schauen werden nur auf der Vernissage präsentiert und nicht im Internet.

 
Katalog:
Der Veranstalter erstellt aus den angenommenen Bildern und Serien einen Katalog, den jeder Wettbewerbsteilnehmer am Tag der Präsentation erhält.


Sonstiges:
Die Autoren müssen im Besitz sämtlicher Bild- und Veröffentlichungsrechte sein. Der Veranstalter haftet bei Veröffentlichungen nicht für Rechtsverletzungen der Autoren.

Bei Fotomontagen (mit Computer bearbeitete Fotos) muss der Autor auch im Besitz der Urheberrechte aller Bildteile sein. Der Autor ist damit einverstanden, diesen Beweis auf Verlangen der Veranstalter zu erbringen.

Bei der Herstellung ihrer Werke dürfen die Autoren nicht gegen geltende Rechte und Gesetze verstoßen (zum Beispiel Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung, Wettbewerbsrecht, Recht am eigenen Bild etc.). Die Autoren erkennen mit der Teilnahme alle vorgenannten Bedingungen unter Ausschluss des Rechtsweges an.

Bei Nichteinhaltung der Ausschreibungsrichtlinien (auch nur teilweise) und der Teilnahmebedingungen hat der Einsender keinen Anspruch auf Jurierung und Annahme seiner Werke. Die Teilnahmegebühr kann in keinem Falle zurückerstattet werden. Falls sich herausstellt, dass die Ausschreibungsrichtlinien nicht eingehalten wurden oder Bilder gegen geltende Gesetze verstoßen, kann eine Disqualifikation auch nach der Jurierung erfolgen. Nicht erlaubt sind Hinweise auf Bildern, welche Rückschlüsse auf die Autoren oder den Bildtitel geben. Dies gilt auch für die Gesamtpräsentation der Serientableaus.

Mit den Bezeichnungen „Teilnehmer“, „Autor“ etc. werden ausdrücklich alle Geschlechtergruppen gleichermaßen angesprochen. Auf ein Gendern wird aus Vereinfachungsgründen und zur besseren Lesbarkeit verzichtet.

 
Hamburg, im März 2024

Der verantwortliche Veranstalter
DVF Landesverband Hamburg
Stefanie Matthiesen (Landesvorsitzende)